Export Policy

 

Wir versenden in alle Europäischen und bei der Registrierung aufgeführten Länder. Die Wiederausfuhr von Artikeln in sanktionierte Länder ist nicht gestattet. Sehen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

Durch die Durchführung einer Transaktion zum Kauf von eingeschränkten Artikeln bestätigt der Kunde, dass der Kauf nicht erfordert, dass Optics-World B.V. diese Artikel exportiert, es sei denn, Optics-World B.V. ist sich des Exports bewusst und hat die entsprechende Exportgenehmigung erhalten Niederlande (Und bei Bedarf auch aus dem Herkunftsland) beabsichtigt der Kunde nicht, solche Artikel nach Erhalt von Optics-World B.V. ohne die entsprechende Genehmigung aus den Niederlanden (Und bei Bedarf auch aus dem Herkunftsland) zu exportieren. Der Kunde benötigt auch eine Genehmigung, wenn er in zugelassene Länder exportiert. Diese muss er selbst in dem Land beantragen, in dem der Kunde seinen Sitz hat, dies liegt immer in der Verantwortung des Kunden. Dies ist nur in die zulässigen Länder gestattet, die von den Niederlanden und dem Land, in dem das Produkt hergestellt wurde, zulässig sind, sofern dies erforderlich ist.

 

 

Optics-World B.V. verfügt über eine dauerhafte Exportlizenz für DUAL-USE-Artikel außerhalb Europas. (Beachten Sie nur die zugelassenen Länder).

 

Gemäß unserer Lizenz (UAU 001) können wir Wärmebildkameras (KEINE Wärmebild-Zielfernrohre) in die folgenden Länder versenden:
Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Norwegen, Schweiz einschließlich Liechtenstein, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich.

 

UAU EU001-Genehmigung: NL0074CDIU0156944

 




Alle geltenden Exportbedingungen finden Sie in unseren Bedingungen.

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.6 Sie müssen selbst prüfen, ob die bestellten Produkte in Ihrem Land zugelassen sind. Wir liefern gemäß niederländischem Recht und sind nicht für Beschlagnahmungen oder Bußgelder verantwortlich. Prüfen Sie immer, ob Sie das Produkt importieren dürfen (mit oder ohne Genehmigung).

 

5.3 Optics-World B.V. liefert gemäß niederländischem Recht. Und liefert Produkte, die in den Niederlanden zugelassen sind. Optics-World B.V. ist nicht verantwortlich für ein mögliches Verbot unserer Produkte in Ihrem Land. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob die Produkte in Ihrem Land zugelassen sind. Sie können von uns keinen Schadensersatz verlangen. Bei eventuellen Pfändungen etc. können Sie von uns keinen Schadensersatz verlangen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Bestellung in Ihrem Zielland aufzugeben.
5.4 Wir möchten Sie darüber informieren, dass der (Weiter-)Verkauf/Export unserer Produkte in die folgenden in der Sanktionsliste genannten Länder/Gebiete verboten ist.

5.5 In den USA hergestellte Produkte dürfen nicht in Länder außerhalb der EU (weiter)verkauft/exportiert werden.

5.6 Ihnen ist bewusst, dass Sie nach Erhalt des Produkts und der Zahlung der neue Eigentümer sind und stets prüfen werden, ob Sie das Produkt gemäß den in Ihrem Land geltenden Gesetzen und Vorschriften erneut exportieren dürfen.

 

Artikel 8. Embargoländer.
Wir versenden keine Produkte in die folgenden Länder:
Afghanistan, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik, Kuba, Zypern, Eritrea, Fidschi, Iran, Irak, Elfenbeinküste, Libanon, Libyen, Nordkorea, Syrien, Vietnam, Myanmar, China, Haiti, Liberia, Ruanda, Russland, Somalia, Sri Lanka, Republik Sudan (Nordsudan), Jemen, Simbabwe, Ukraine (nur mit Exportgenehmigung), Venezuela, Demokratische Republik Kongo, Serbien. Der Reexport in diese Länder ist untersagt, auch der (vorübergehende) Export in diese Länder. Besteht der Verdacht einer Weiterlieferung oder eines Exports in die genannten Länder, werden wir die Lieferung nicht durchführen.
Weitere Informationen finden Sie in der europäischen Sanktionskarte: https://sanctionsmap.eu/#/main

 

Artikel 9. Bestellungen außerhalb Europas.
Optics-World B.V. versendet keine Wärmebild-/Thermoausrüstung (mit Ausnahme von Wärmebildzielfernrohren, für die außerhalb der Benelux-Länder immer eine Genehmigung erforderlich ist) außerhalb Europas, es sei denn, der Bestimmungsort liegt innerhalb der folgenden Länder: Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Norwegen, Schweiz einschließlich Liechtenstein, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich. Für diese Länder verfügen wir über eine dauerhafte Ausfuhrgenehmigung EU 001 für DUAL-USE-Güter. Diese Waren werden immer über den Spediteur beim Zoll (DHL) angemeldet. Diese Waren werden nur versendet.

 

Artikel 10. Güter gemäß der Militärgüterliste.
Optics-World B.V. liefert innerhalb der Benelux-Länder nur Güter der Militärgüterliste ohne Ausfuhrgenehmigung (Befreiung von den Ausfuhrbestimmungen). Außerhalb der Benelux-Länder ist immer eine Exportgenehmigung der CDIU erforderlich. Zu diesem Zweck muss der Endbenutzer immer eine Endverwendungserklärung unterzeichnen. Waren, die in unser Sortiment eingeordnet werden, sind Wärmebildzielfernrohre (Zielfernrohre mit Bildverstärkung ML1 D.) und Nachtsichtgeräte (Zubehör) ab GEN 1 (ML15 C.). Diese werden nur nach Erhalt einer Exportlizenz der CDIU außerhalb der Benelux-Länder versendet. Wenn ein Zielfernrohr von staatlicher Seite speziell für den militärischen Einsatz konzipiert ist, kann es unter die Ausfuhrbestimmungen ML1 D fallen. Diese Waren werden nur versendet.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/NL/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2022:100:FULL&from=EN

 

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